Elektronische Kommunikation

Der elektronische Zugang zur Ortsgemeinde Berzhausen - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, juristischen Personen und der Ortsgemeinde Berzhausen im Sinne von §3a Abs. 1 VwVfG wird durch das Internetangebot der Ortsgemeinde Berzhausen zurzeit ausdrücklich nicht eröffnet.


Diese Einschränkung gilt für die gesamte Kommunikation übers Internet, insbesondere für E-Mails und Kontaktformulare. Über das Internet können der Ortsgemeinde Berzhausen derzeit keine rechtsverbindlichen Nachrichten zugestellt werden.


Wir empfehlen Ihnen für die Kommunikation mit der Ortsgemeinde Berzhausen weiterhin die Schriftform mittels Papier und Post.


Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.